Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäft

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GESCHÄFTE MIT LIMTRADE B.V.? 

DAS SIND DIE BEDINGUNGEN! 

 

 

LIMTRADE B.V. ist der Handelsname der LIMTRADE B.V. mit Sitz in 6101 AJ Echt (Niederlande), Palmbrugweg 24, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 14065022. 

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge und (Rechts-) Geschäfte zwischen LIMTRADE B.V. und ihren Geschäftskunden (nicht Privatpersonen). Diese Bedingungen gelten für Online-Angebote, für Fernabsatzverträge und daraus hervorgehende Geschäfte und Lieferungen. 

 

ALLGEMEINES 

Der Vertragspartner von LIMTRADE B.V. wird als Geschäftspartner bezeichnet. 

 

LIMTRADE B.V. ist Mitglied der Metaalunie [ndl. Verband kleiner und mittlerer Unternehmen in der Metallindustrie] und verwendet zusätzlich zu ihren eigenen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metaalunie in der Fassung vom 1. Januar 2019. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metaalunie finden Sie über diesen Link. Sofern die Bedingungen von LIMTRADE B.V. von denen der Metaalunie abweichen, haben diese Vorrang vor den Bedingungen der Metaalunie. Abweichungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich von LIMTRADE B.V. angenommen und schriftlich vereinbart wurden. 

 

Bei Widersprüchen mit den vom Geschäftspartner verwendeten Bedingungen gehen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags vor. 

 

Ohne schriftliche Zustimmung von LIMTRADE B.V. ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag mit LIMTRADE B.V. zu übertragen. 

 

Das (geistige) Eigentum an von LIMTRADE B.V. erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen und Probemodellen oder an von ihr verwendeten Programmen und von ihr zusammengestellten Bibliotheken für ein Produkt verbleibt – selbst dann, wenn LIMTRADE B.V. dafür Kosten in Rechnung gestellt hat – bei LIMTRADE B.V.. Dieses Eigentum darf ohne Zustimmung von LIMTRADE B.V. nicht von Dritten genutzt werden. Dieses Nutzungsverbot gilt im weitesten Sinne des Wortes. 

Verstöße gegen dieses Nutzungsverbot werden mit einer an LIMTRADE B.V. zu zahlenden sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe des mit dem Auftrag verbundenen Betrags geahndet; darüber hinaus besteht die Pflicht zum Ersatz des Schadens.  

 

VERTRAG, LIEFERUNG UND ÜBERGABE 

Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung oder Annahme über das Online-Auftragsformular zustande. Auf dem Online-Auftragsformular sind die Art der Kaufsache und/oder des Auftrags, der vereinbarte Preis und die Lieferfrist angegeben. 

 

LIMTRADE B.V. darf von der Richtigkeit der vom Geschäftspartner erteilten Informationen, einschließlich Zeichnungen und Abmessungen, ausgehen. 

 

Die Lieferfrist beginnt erst nach der endgültigen Annahme des Auftrags in allen seinen Details. 

Im Falle von Mehrarbeit verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, die zur vollständigen Ausführung oder Erbringung dieser Mehrarbeit erforderlich ist. 

 

Der Geschäftspartner gewährt jede angemessenerweise von ihm zu erwartende Mitwirkung an der Lieferung durch LIMTRADE B.V.. 

Nicht abgenommene Ware wird für Rechnung und auf Gefahr des Geschäftspartners gelagert. 

 

Von LIMTRADE B.V. angegebene Lieferfristen sind voraussichtliche Lieferfristen, die auf den zum Zeitpunkt der Beauftragung bestehenden Annahmen zu den relevanten Umständen gründen. Bei Überschreitung der Lieferfrist besteht – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keinerlei Schadenersatzpflicht. 

Sämtliche Kosten aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung und/oder der Erfüllungsfrist sind für Rechnung des Geschäftspartners. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf grobes Verschulden von LIMTRADE B.V. zurückzuführen ist. Verspätete Lieferungen durch Lieferanten können LIMTRADE B.V. in keinem Fall zugerechnet werden. 

Bei Überschreitung der Lieferfrist und/oder der Erfüllungsfrist besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. 

 

Im Falle höherer Gewalt kann LIMTRADE B.V. nach eigener Wahl die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die Dauer von höchstens sechs (6) Monaten aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Beides gilt für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags. 

Unter höherer Gewalt wird auch die nicht fristgerechte Erfüllung von Pflichten seitens der Lieferanten oder Dienstleister von LIMTRADE B.V. verstanden. 

Bei Aussetzung oder Vertragsbeendigung aufgrund von höherer Gewalt haben die Vertragsparteien keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. 

 

Zum Zeitpunkt der Lieferung geht die Gefahr an der Ware auf den Geschäftspartner über. 

 

Die Übergabe von Werken außerhalb des Geschäftssitzes von LIMTRADE B.V. erfolgt durch Abnahme seitens des Geschäftspartners. Die Ingebrauchnahme ist der Abnahme gleichzusetzen.  

 

Wenn das Werk aufgrund geringfügiger Mängel oder fehlender Teile, die innerhalb von dreißig (30) Tagen behoben bzw. nachgeliefert werden können, unvollständig ist, ist dieses Werk mit einem vollständig abzunehmenden Werk gleichzustellen, wobei LIMTRADE B.V. verpflichtet ist, die Mängel innerhalb von dreißig (30) Tagen zu beheben bzw. die Teile nachzuliefern. 

 

Nimmt der Geschäftspartner das Werk nicht ab, hat er dies LIMTRADE B.V. unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. 

LIMTRADE B.V. erhält nach der Mitteilung des Geschäftspartners über die Nichtabnahme des Werks die Möglichkeit, die Mängel innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Mitteilung zu beheben. 

Die Schadenersatzpflicht von LIMTRADE B.V. ist – gleich, auf welcher Rechtsgrundlage – in jedem Fall auf die Versicherungssumme der von LIMTRADE B.V. für solchen Schaden abgeschlossenen Versicherung beschränkt. 

 

KAUFPREIS, ZAHLUNG UND VERTRAGSERFÜLLUNG 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und anderer Steuern und gelten ausschließlich für die im Angebot und/oder im Auftragsformular angegebenen Waren und Dienstleistungen. 

Sämtliche in Angeboten genannten Preise verstehen sich „ex works“ gemäß den Incoterms 2020 (ICC Incoterms® 2020 | Offizieller Herausgeber der Incoterms), d. h. ab dem Geschäftssitz in Echt (Niederlande). 

 

Die Preise gründen auf dem Wert von Löhnen und Material zum Zeitpunkt des Angebots/Auftragsformulars. LIMTRADE B.V. darf außerhalb ihrer Einflusssphäre liegende Preissteigerungen von über 3 % des mit dem Auftrag zusammenhängenden Betrags an den Geschäftspartner weitergeben, wenn diese Steigerung nach dem Abschluss des Vertrags aufgetreten ist. 

 

Auftragsänderungen werden als Mehr- bzw. Minderarbeit in Rechnung gestellt. Mehrarbeit wird auf der Grundlage der Preise berechnet, die zu dem Zeitpunkt gelten, an dem die Mehrarbeit erbracht wird. Minderarbeit wird in der Endabrechnung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise verrechnet. 

 

Die Zahlung erfolgt, soweit möglich, per Vorkasse mittels der auf der Website von LIMTRADE B.V. angebotenen Zahlungsweisen oder am Geschäftssitz von LIMTRADE B.V. oder auf ein von ihr anzugebendes Konto. 

 

Von dieser Zahlungsweise kann nur mit Zustimmung von LIMTRADE B.V. abgewichen werden. 

 

Kommt der Geschäftspartner einer Zahlungspflicht nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist LIMTRADE B.V. zur Aussetzung der Erfüllung ihrer Pflichten berechtigt. Ferner kann sie den ausstehenden Betrag mit anderweitigen offenen Forderungen des Geschäftspartners aufrechnen. Der Geschäftspartner ist nicht zur Aufrechnung von Forderungen gegen LIMTRADE B.V. oder zur Aussetzung der Erfüllung von Pflichten gegenüber LIMTRADE B.V. berechtigt, es sei denn, über LIMTRADE B.V. wird die Insolvenz eröffnet oder auf sie findet die gesetzliche Schuldensanierungsregelung Anwendung. 

 

Unbeschadet der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistung seitens LIMTRADE B.V. sind sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Geschäftspartners gegenüber LIMTRADE B.V. aufgrund des Vertrags sofort fällig, falls LIMTRADE B.V. Anlass zu der Sorge hat, dass Zahlungen nicht ordnungsgemäß geleistet werden, beispielsweise im Falle nicht fristgerechter Zahlung. 

 

Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Geschäftspartner umgehend nach Verstreichen der Frist von Rechts wegen Zinsen an LIMTRADE B.V. zu zahlen. Diese Zinsen belaufen sich auf 12 % pro Jahr, mindestens jedoch auf den gesetzlichen Zinssatz. Bei der Berechnung der Zinsen wird ein angefangener Monat als vollständiger Monat betrachtet. 

 

LIMTRADE B.V. ist berechtigt, ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftspartner mit Forderungen aufzurechnen, die mit ihr verbundene Unternehmen gegen den Geschäftspartner haben. Ferner ist LIMTRADE B.V. berechtigt, ihre Forderungen gegen den Geschäftspartner mit den Verbindlichkeiten von LIMTRADE B.V. gegenüber mit dem Geschäftspartner verbundenen Unternehmen aufzurechnen.  

 

Bei nicht fristgerechter Zahlung erstattet der Geschäftspartner LIMTRADE B.V. sämtliche außergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 200,- €. Diese Kosten werden anhand nachstehender Tabelle berechnet (Hauptsumme einschließlich Zinsen): 15 % über die ersten 3.000,- €; 10 % über den darüberliegenden Betrag bis 6.000,- €; 8 % über den darüberliegenden Betrag bis 15.000,- €; 5 % über den darüberliegenden Betrag bis 60.000,- €; 3 % ab einem Betrag von über 60.000,- €. Die tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten sind zu erstatten, wenn diese über die obenstehenden Beträge hinausgehen. 

 

Unbeschadet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Geschäftspartner verpflichtet, auf erste Aufforderung von LIMTRADE B.V., eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Tut der Geschäftspartner dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, befindet er sich sofort in Verzug. LIMTRADE B.V. hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz vom Geschäftspartner zu verlangen. 

 

Das Eigentum an gelieferter Ware bleibt bei LIMTRADE B.V., bis der Geschäftspartner seine sämtlichen vertraglichen Pflichten erfüllt hat. 

Nachdem LIMTRADE B.V. ihren Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, darf sie die gelieferte Ware zurückholen. Der Geschäftspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet. 

 

LIMTRADE B.V. hat nach eigener Wahl und je nachdem, was zutreffend ist, ein Faustpfandrecht und/oder ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen vom Geschäftspartner bereitgestellten Sachen, die sich in ihrem Besitz befinden. Dies dient als Sicherheit für die Bezahlung sämtlicher Forderungen, die LIMTRADE B.V. – gleich, aus welchem Grund – gegen den Geschäftspartner oder gegen mit diesem verbundene Unternehmen hat. 

 

HAFTUNG 

LIMTRADE B.V. kann, außer aufgrund grober Fahrlässigkeit, nicht für von ihr erteilte Empfehlungen und Informationen haftbar gemacht werden, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, verwendetes Material und Software. Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. auch von der Haftung für sämtliche diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei, und er kann keinerlei Rechte aus Empfehlungen und Informationen ableiten, die er von LIMTRADE B.V. erhält, wenn sich diese nicht auf den Auftrag beziehen. 

 

Der Geschäftspartner trägt die Gefahr und haftet für Schaden im Zusammenhang mit dem Verlust, dem Diebstahl, dem Verbrennen und der Beschädigung von Ware von LIMTRADE B.V. und/oder von von ihr beauftragten Dritten, sofern es sich um Ware handelt, die zur Erfüllung von Aufträgen außerhalb der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. benötigt wird. 

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sich diesbezüglich angemessen gegen mögliche Risiken zu versichern und auf erste Aufforderung einen Versicherungsnachweis vorzulegen.  

Schaden hat der Geschäftspartner zur weiteren Bearbeitung und Abwicklung umgehend seiner Versicherung zu melden. LIMTRADE B.V. ist berechtigt, sich die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden unmittelbar von der Versicherung des Geschäftspartners auszahlen zu lassen. 

 

Es kann vereinbart werden, dass LIMTRADE B.V. für den Transport sorgt. Auch in diesem Fall trägt der Geschäftspartner die Gefahr an der Ware beim Be- und Entladen sowie auf dem übrigen Transportweg. 

Im Falle eines Umtauschs geht die Gefahr an der Ware erst wieder auf LIMTRADE B.V. über, nachdem die Ware vom Frachtführer an der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. abgeliefert wurde. 

 

Kann LIMTRADE B.V. – gleich, aus welchem Grund – die oben genannte Beschränkung auf die Versicherungssumme der von ihr abgeschlossenen Versicherung nicht geltend machen, gilt, dass die Schadenersatzpflicht auf höchstens 15 % der gesamten Auftragssumme (ohne MwSt.) beschränkt ist. Anderweitiger Schaden ist von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen. 

Der Geschäftspartner kann sich auf Wunsch gegen solchen Schaden versichern. 

 

LIMTRADE B.V. haftet ferner nicht für Schaden an vom Geschäftspartner oder in dessen Auftrag bereitgestelltem Material, sofern dieser Schaden auf nicht ordnungsgemäße Verarbeitung zurückzuführen ist. 

 

Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. frei von sämtlichen Produkthaftungsansprüchen Dritter aufgrund von Mängeln an Produkten, die vom Geschäftspartner an Dritte geliefert wurden und die (auch) aus von LIMTRADE B.V. gelieferten Produkten und/oder geliefertem Material bestanden. 

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtlichen LIMTRADE B.V. in diesem Zusammenhang erlittenen Schaden, einschließlich der (vollständigen) Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch und der Rechtsberatung, zu ersetzen. 

 

Wenn ein Verarbeitungsauftrag (auch) die Verarbeitung von vom Geschäftspartner bereitgestelltem Material beinhaltete, hat der Geschäftspartner für eigene Rechnung und auf eigene Gefahr für die Lieferung von neuem Material zu sorgen. 

In diesem Fall sind sämtliche damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Transport- oder Versandkosten, Ausbau- und Einbaukosten sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten, für Rechnung des Geschäftspartners.  

 

Ist LIMTRADE B.V. die obsiegende Partei in einem Gerichtsverfahren, hat der Geschäftspartner die LIMTRADE B.V. im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen tatsächlichen Kosten zu tragen; dies unbeschadet der Prozesskosten, zu deren Übernahme der Geschäftspartner verurteilt wird. 

 

Möchte der Geschäftspartner den Vertrag beenden, ohne dass eine Pflichtverletzung seitens LIMTRADE B.V. vorliegt, kann der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden. LIMTRADE B.V. hat in diesem Fall Anspruch auf primären Ersatz von sämtlichem Vermögensschaden, einschließlich u. a. Verlust, Gewinneinbußen und aufgewendeter Kosten. Selbstverständlich steht es den Parteien frei, nähere Bedingungen für die Beendigung zu vereinbaren. 

 

GARANTIE 

LIMTRADE B.V. verbürgt sich für einen Zeitraum von höchstens sechs (6) Monaten ab dem Rechnungsdatum für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistung. Garantieansprüche sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Garantiefrist geltend zu machen. Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Geschäftspartner sämtliche seiner Pflichten erfüllt hat. 

Beanstandungen und Mängelrügen in Bezug auf die Erfüllung des Auftrags müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Rechnungsdatum erfolgen. Eine Überschreitung der genannten Frist führt von Rechts wegen zum Erlöschen des Anspruchs.  

 

Der Geschäftspartner hat LIMTRADE B.V. in allen Fällen die Möglichkeit zur Behebung etwaiger Mängel oder zur erneuten Ausführung zu geben. 

 

Garantieansprüche können vom Geschäftspartner nur geltend gemacht werden, wenn er sämtliche seiner Pflichten gegenüber LIMTRADE B.V. erfüllt hat. Die Garantie gilt nicht für Mängel aufgrund von normalem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung oder anderen dem Geschäftspartner zuzurechnenden Fehlern. 

Auch wird keine Garantie für Ware gewährt, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu war. 

 

Sämtliche Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Garantie, höhere Gewalt und Lieferverzug, insbesondere in Bezug auf die Beschränkung der Schadenersatzpflicht von LIMRADE.BV, sind entsprechend anwendbar auf etwaige Ansprüche des Geschäftspartners aufgrund von Vertragsverletzungen, fehlender Vertragsgemäßheit oder aus anderweitigen Grundlagen. 

 

GERICHTSSTAND 

Es gilt niederländisches Recht. Gerichtsstand sind die Niederlande. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das ihnen nach internationalen Übereinkommen oder nationalem Recht zukommende Recht zur Wahl eines anderen Rechts oder Gerichtsstands.  

Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung, dies ebenso wenig wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist. 

Sofern nach zwingendem Recht zulässig, ist aufgrund des Vorstehenden für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das niederländische Zivilgericht am Geschäftssitz von LIMTRADE B.V. zuständig. LIMTRADE B.V. ist berechtigt, von dieser Gerichtsstandsregelung abzuweichen und die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen anzuwenden. 

 

Sofern aufgrund verbindlicher gesetzlicher Bestimmungen eines Landes niederländische Gerichte nicht zuständig sind, gilt für Deutschland: 
Alleiniger Gerichtsstand für Ansprüche aus Verträgen zwischen Limtrade und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Limtrade. 

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Ausgenommen von dieser Rechtswahl sind nur die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.“